In anderen Gegenden der Repubilk gibt es Kompromisse. Abmarkierte Schutzstreifen im Landkreis Northeim. (Foto A. Organiska) |
von André Organiska
Die zuletzt in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau erneuerte Straßenverbindung zwischen den Ortsteilen Neu Zittau und Burig erhielt leider keinen Rad- und Fußweg. Begründet wurde diese Entscheidung durch Gemeinde und Amt damit, dass es viele Schwierigkeiten in Form von schmalen Grundstücksflächen entlang der Walther-Rathenau-Straße gäbe, Zukäufe von Grundstücken nötig seien und, wie immer, ohnehin die Kostenfrage ein Problem darstelle. Verschwiegen sei jedoch nicht, dass es massive Fördergelder des Landes Brandenburg für den Ausbau der Straßenverbindung für die Gemeinde Gosen-Neu Zittau gab. So schoss das Land 600.000 Euro aus dem Bundesprogramm des Entflechtungsgesetzes zu den Gesamtkosten von 967.000 Euro hinzu. Und die Planungen liefen im Vorfeld des Baubeginns 2011 bereits 10 Jahre. In dieser Zeit wäre ein aus dem Weg räumen diverser Hindernisse nicht unmöglich gewesen.
Umfrage
Seinerzeit im Ortsteil Neu Zittau: Nach Eröffnung der Walther-Rathenau-Straße hat man die dortigen Bürger per Stimmzettel befragt, ob sie denn einen Radweg befürworten würden. Im "Abstimmunstext" wurden jedoch keinerlei möglichen anfallende Kosten für den Anwohner erwähnt. Hier hatten viele eben nicht Blanko "Ja" gerufen. Die Beteiligung an der Umfrage war dementsprechend gering mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen einen Rad- und Fußweg votierten.
Es geht doch
Dagegen nutzt man in anderen Gemeinden die Chance der bürgerfreundlichen Ertüchtigung bestehender Straßen mittels Abmarkierungen, sogenannte "Schutzstreifen". Gemeindevertreter und Bürgermeisterkandidat André Organiska (CDU) nutzte kürzlich die Gelegenheit und besichtigte eine Alternative. Auf dem Foto zu sehen ist eine 3,5 Kilometer langer Asphaltstrang auf der Kreisstraße K515 zwischen Eilensen und Erichsburg in Landkreis Northeim, gelegen im südlichen Niedersachsen. Die Fahrbahn hat hier insgesamt eine Breite von 5,20 Meter. Links und rechts befinden sich rot hinterlegte Schutzsreifen, die eine sicherere Benutzung für Radfahrer und Fußgänger fördert. Aber auch auf Fahrbahnen anderen Regionen, wie z.B. Ludwigslust, Köln oder Neuruppin sind derartige Markierungen vorhanden.
Wie verhält man sich
Für Radfahrende besteht durch das Rechtsfahrgebot eine indirekte Benutzungspflicht der Schutzstreifen in der jeweiligen Fahrtrichtung. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen grundsätzlich die Kernfahrbahn benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Zuge der Schutzstreifen auf 70 km/h herabgesetzt. Bei Begegnungsverkehr darf und soll der Fahrradschutzstreifen vom Kfz-Verkehr mitbenutzt werden, auf den Radverkehr ist dabei natürlich besonders zu achten. Ebenso ist eine Mitbenutzung des Schutzstreifens vor Kurven zwingend erforderlich. Aber Achtung! Hinter Kurven ist auf den Schutzstreifen mit langsam fahrenden Radfahrern zu rechnen. Zu beachten ist auch, dass beim Überholvorgang der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Radfahrenden eingehalten werden soll. Auf Schutzstreifen besteht ein eingeschränktes Halteverbot. All diese Regelungen bestehen schon seit 1997 und sollten allen Verkehrsteilnehmern bekannt sein. Die Schutzstreifen sollen insbesondere dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die Radfahrenden und damit deren Sicherheit zu erhöhen.
Bevor es zu spät ist
Nun, wo die Walther-Rathenau-Straße seit über einem Jahr genutzt wird, fällt immer mehr Menschen die Notwendigkeit eines Radweges und vor allen Dingen eines anzulegenden Fußweges auf. Rollstuhlfahrer, Kinder, Ältere: alle laufen mitten auf der rund 7,20 Meter breiten Asphaltbahn. Diese wird zweispurig genutzt, teilweise mit Geschwindigkeiten von 80 km/h. Da nützt es nichts, wenn man auf die Kilometerbeschränkung und das eigentlich vorhandene Durchfahrverbot für LkW verweist. Auch der Hinweis, dass es sich oft bei den "Rasern" in der Regel um Anwohner selbst handelt, hilft dem angefahrenen Fußgänger oder gestürzten Radfahrer wenig.
Sicher wird es erst eine Verbesserung der Situation geben, wenn der erste schwere Unfall passiert ist. Es soll jedoch keiner sagen, man sei nicht gewarnt worden. Mit diesem Artikel nun erneut und unlöschbar geschehen.