Quantcast
Channel: Kappstrom.de - Gosen-Neu Zittau Blog
Viewing all 551 articles
Browse latest View live

Weitere Kandidaten-Sonntage zur Kommunalwahl 2014

$
0
0
Wer wissen möchte, welche Bewerber zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau auf der CDU-Liste stehen, hat dazu an weiteren Kandidaten-Sonntagen in der Region Gelegenheit. Hier wird sich neben Bewerbern für den Sitz als Abgeordnete im Gemeindeparlament auch Abgeordneter- und Bürgermeisterkandidat André Organiska (CDU) stellen. Zudem werden Ziele besprochen und Fragen beantwortet. Auch Themen, die Ihnen auf den Nägeln brennen, können diskutiert werden.

Die nächsten Termine:
  • 26. Januar 2014 um 15 Uhr im Restaurant "Athos" am Sedinsee bei Kaffee und Zuckerkuchen, OT Gosen (Eichwalder Str.100/ Strandweg 11). 
  • 23. Februar 2014 um 15 Uhr im Gemeindehaus, Sitzungsraum, OT Neu Zittau, Geschwister-Scholl-Str. 19



Radweg Wernsdorf/ Neu-Zittau

$
0
0
Landesstraße nach Wensdorf. Radweg links oder rechts?
„Alte Hasen" verkünden es immer wieder: „Für den Radweg kämpfen wir schon seit 15 Jahren“.

von Gerfried Bienert

Doch erst seit 2012 ist Schwung in die Sache gekommen. Eine Elterninitiative und der Heimatverein Wernsdorf mit Ortsvorsteherin Irene Welski suchten sich Partner am anderen Ende des geforderten Radwegs: in Gosen-Neu Zittau. Interessierte und Gosen-Neu Zittauer Gemeindevertreter schlossen sich mit den Wernsdorfern zusammen, organisierten eine Fahrraddemo zur 2012er Ausgabe des Spreetreibens und im letzten Jahr ein Radcorso zum erstmalig stattfindenden Maibaumaufstellen auf dem Wernsdorfer Marktplatz.

Für die vorbereitende Wegplanung wurde in die Gemeindehaushalte von Gosen-Neu Zittau und Königs Wusterhausen Geld eingestellt. Und der Planer arbeitet schon, Vorvermessungen sind durchgeführt, um den günstigsten Verlauf rechts oder links der Landesstraße zu finden. Das Ergebnis soll noch 2014 vorliegen und dann nach Befürwortung durch die Auftraggeber in die Ausführungsplanung münden.
Förderanträge wurden gestellt und es ist zu hören, dass auch das zuständige Landes-ministerium eine eventuelle Aufnahme in die neue Förderperiode ab 2015/16 signalisiert hat. Denn ohne Fördermittel geht es nicht – die Bausumme könnte im siebenstelligen Bereich liegen, je nachdem ob teurer Landankauf notwendig wird, oder nicht. Für unsere Gemeinde beträgt der Streckenanteil  immerhin ca. 20 %.

Für die Unterstützung des Vorhabens wird auch in diesem Jahr zur Maibaumaufstellung am 1. Mai in Wernsdorf wieder geworben. Dieser Radweg entlang der Landesstraße wird die Sicherheit der Radfahrer entscheidend erhöhen und trägt auch zur Stabilisierung des Schulstandortes Neu Zittau durch Schüler aus Wernsdorf/Niederlehme bei. Gleichzeitig wird ein weiterer Lückenschluß des Radweges „Rund um Berlin“ geschaffen.

Auch 2014 großes Kulturangebot durch Arbeit des Fördervereines

$
0
0
2014 sorgt der 2008 gegründete Förderverein Dorfkirche Gosen e.V. mit einer Vielfalt an Veranstaltungen wie gewohnt für kulturellen Schwung in der Gemeinde. Nachfolgend ein Überblick der für 2014 bisher in Vorbereitung befindlichen Angeboten:

(Stand: Januar 2014)

28.02.2014 - 19:30 Uhr - Mitgliederversammlung "Märkischer Hof" in Gosen
16.03.2014 - 14:30 Uhr - Ökofilmtour 2014, Kinderfilmvorführung. Weitere Filme ab 17 Uhr
29.03.2014 - 19:00 Uhr - Duo Friedrich & Wiesenhütter Berlin, Gitarre und Gesang
12.04.2014 - 19:00 Uhr - Trio Insaiter, Konzert
03.05.2014 - 19:00 Uhr - Paul Robeson Gospelchor Berlin
04.05.2014 - 15:00 Uhr - Festgottesdienst 100. Kirchweihjubiläum, Bischof Markus Tröge
17.05.2014 - 19:00 Uhr - "Judiths Liebe", Lesung mit Elisabeth Richter-Kubbutat
29.06.2014 - 17:00 Uhr - Orgelkonzert mit Robert Michaels (Lugano, Schweiz)
27.09.2014 - 19:00 Uhr - Kammerchor AUDITE Schöneiche, Chorkonzert
12.10.2014 - 17:00 Uhr - Orgelkonzert mit Martin Schulze
08.11.2014 - 19:00 Uhr - "Parens & Friends", Vocalensemble


Wenn nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in der Kirche Gosen, 15537 Gosen-Neu Zittau, Köpenicker Straße statt. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Kirche ist beheizt. WC Fußläufig in drei Minuten erreichbar. Spenden zum Erhalt und Sanierung der Kirche sind willkommen. 
www.kirche-gosen.de

CDU-Bürgermeisterkandidat Organiska und Bewerber zur Gemeindevertretung stellten sich den Fragen

$
0
0
Während der Diskussion: CDU-Kandidaten 
Sabine Hein (Gemeindevertretung), André Organiska 
(ehrenamtl. Bürgermeister und Gemeindevertretung) 
und Dieter Eichner (Gemeindevertretung) luden zum
 "Kandidaten-Sonntag" (v.l.)
Kaffee und Kuchen
Zum erneuten Kandidaten-Sonntag luden am 26. Januar die Bewerber der CDU zum Sitz im Gosen-Neu Zittauer Gemeindeparlament in das direkt am Seddinsee gelegene griechische Restaurant "Athos" im Ortsteil Gosen. Im Vorfeld der am 25. Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahl erläuterten bei Kaffee und Kuchen Bürgermeister- und Gemeindevertreterkandidat André Organiska (45), sowie Gemeindevertreterkandidaten Sabine Hein (41) und Dieter Eichner (72) die Beweggründe ihres Engagements und ihre Vorhaben. 

Großes Interesse
Das Interesse der anwesenden Gäste war groß. Viele Themen wurden angesprochen. So kamen Rückfragen zur bisherigen und zukünftigen Arbeit des Parlamentes und Hintergründe bisheriger Entscheidungen zur Sprache. Es wurden Vorschläge diskutiert und zukünftige Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Konkret ging es beispielweise um Verkehrssituationen, Jugendarbeit, Kommunikation, Brückenbauarbeiten sowie Bewertung der aktuellen Situation. Auch Verwaltungsreform, Flughafenproblematik, Bildung von Fachausschüssen und wasserwirtschafltliche Aspekte die Spree betreffend führten zu regen Diskussionen. "Dass derartig viel Besucher und deren Interesse zu dieser dreistündigen Diskussion führte, zeigt mir die Notwendigkeit des Einbindens von Bürgern in das Handeln der Volksvertreter", betonte Bürgermeisterkandidat André Organiska (CDU) im Nachgang der Veranstaltung.

Nächster Termin
Der nächste Kandidaten-Sonntag findet am 23. Februar 2014 um 15 Uhr, ebenfalls bei Kaffee und Kuchen, im Sitzungsraum des Gemeindehauses Neu Zittau (15537 Gosen-Neu Zittau, OT Neu Zittau, Geschwister-Scholl-Straße 19) statt. Daraufhin wird es auch im März 2014 im Gosener "Märkischen Hof" eine weitere Gelegenheit zu Diskussion geben. 

Bürgermeister-Kandidat Organiska eröffnet Forum

$
0
0
Unter der Webadresse www.andre-organiska.de können Interessiert umfassende Informationen zum Thema Kommunalwahl 2014 und den Kandidaten der CDU einholen. So stellt sich Bürgermeisterkandidat André Organiska vor, erläutert Ziele und berichtet von bisher Erreichtem. Ein integriertes Forum schafft zudem die Möglichkeit, einer regen Teilnahme an Diskussionen. Zur Webseite geht es hier entlang: www.andre-organiska.de

Rad- und Fußweg nach Burig

$
0
0
In anderen Gegenden der Repubilk gibt es 
Kompromisse. Abmarkierte Schutzstreifen im 
Landkreis Northeim. (Foto A. Organiska)
Über die Grenzen schauen

von André Organiska
 
Die zuletzt in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau erneuerte Straßenverbindung zwischen den Ortsteilen Neu Zittau und Burig erhielt leider keinen Rad- und Fußweg. Begründet wurde diese Entscheidung durch Gemeinde und Amt damit, dass es viele Schwierigkeiten in Form von schmalen Grundstücksflächen entlang der Walther-Rathenau-Straße gäbe, Zukäufe von Grundstücken nötig seien und, wie immer, ohnehin die Kostenfrage ein Problem darstelle. Verschwiegen sei jedoch nicht, dass es massive Fördergelder des Landes Brandenburg für den Ausbau der Straßenverbindung für die Gemeinde Gosen-Neu Zittau gab. So schoss das Land 600.000 Euro aus dem Bundesprogramm des Entflechtungsgesetzes zu den Gesamtkosten von 967.000 Euro hinzu. Und die Planungen liefen im Vorfeld des Baubeginns 2011 bereits 10 Jahre. In dieser Zeit wäre ein aus dem Weg räumen diverser Hindernisse nicht unmöglich gewesen. 

Umfrage
Seinerzeit im Ortsteil Neu Zittau: Nach Eröffnung der Walther-Rathenau-Straße hat man die dortigen Bürger per Stimmzettel befragt, ob sie denn einen Radweg befürworten würden. Im "Abstimmunstext" wurden jedoch keinerlei möglichen anfallende Kosten für den Anwohner erwähnt. Hier hatten viele eben nicht Blanko "Ja" gerufen. Die Beteiligung an der Umfrage war dementsprechend gering mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gegen einen Rad- und Fußweg votierten. 

Es geht doch
Dagegen nutzt man in anderen Gemeinden die Chance der bürgerfreundlichen Ertüchtigung bestehender Straßen mittels Abmarkierungen, sogenannte "Schutzstreifen". Gemeindevertreter und Bürgermeisterkandidat André Organiska (CDU) nutzte kürzlich die Gelegenheit und besichtigte eine Alternative. Auf dem Foto zu sehen ist eine 3,5 Kilometer langer Asphaltstrang auf der Kreisstraße K515 zwischen Eilensen und Erichsburg in Landkreis Northeim, gelegen im südlichen Niedersachsen. Die Fahrbahn hat hier insgesamt eine Breite von 5,20 Meter. Links und rechts befinden sich rot hinterlegte Schutzsreifen, die eine sicherere Benutzung für Radfahrer und Fußgänger fördert. Aber auch auf Fahrbahnen anderen Regionen, wie z.B. Ludwigslust, Köln oder Neuruppin sind derartige Markierungen vorhanden.

Wie verhält man sich
Für Radfahrende besteht durch das Rechtsfahrgebot eine indirekte Benutzungspflicht der Schutzstreifen in der jeweiligen Fahrtrichtung. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer müssen grundsätzlich die Kernfahrbahn benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde im Zuge der Schutzstreifen auf 70 km/h herabgesetzt. Bei Begegnungsverkehr darf und soll der Fahrradschutzstreifen vom Kfz-Verkehr mitbenutzt werden, auf den Radverkehr ist dabei natürlich besonders zu achten. Ebenso ist eine Mitbenutzung des Schutzstreifens vor Kurven zwingend erforderlich. Aber Achtung! Hinter Kurven ist auf den Schutzstreifen mit langsam fahrenden Radfahrern zu rechnen. Zu beachten ist auch, dass beim Überholvorgang der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Radfahrenden eingehalten werden soll. Auf Schutzstreifen besteht ein eingeschränktes Halteverbot. All diese Regelungen bestehen schon seit 1997 und sollten allen Verkehrsteilnehmern bekannt sein. Die Schutzstreifen sollen insbesondere dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die Radfahrenden und damit deren Sicherheit zu erhöhen.

Bevor es zu spät ist
Nun, wo die Walther-Rathenau-Straße seit über einem Jahr genutzt wird, fällt immer mehr Menschen die Notwendigkeit eines Radweges und vor allen Dingen eines anzulegenden Fußweges auf. Rollstuhlfahrer, Kinder, Ältere: alle laufen mitten auf der rund 7,20 Meter breiten Asphaltbahn. Diese wird zweispurig genutzt, teilweise mit Geschwindigkeiten von 80 km/h. Da nützt es nichts, wenn man auf die Kilometerbeschränkung und das eigentlich vorhandene Durchfahrverbot für LkW verweist. Auch der Hinweis, dass es sich oft bei den "Rasern" in der Regel um Anwohner selbst handelt, hilft dem angefahrenen Fußgänger oder gestürzten Radfahrer wenig.

Sicher wird es erst eine Verbesserung der Situation geben, wenn der erste schwere Unfall passiert ist. Es soll jedoch keiner sagen, man sei nicht gewarnt worden. Mit diesem Artikel nun erneut und unlöschbar geschehen.

Wasserschutzgebiet: Erneute Anhörung notwendig

$
0
0
von André Organiska

Neu Zittau komplett betroffen
Gemäß erneuter Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder Spree findet für das geplante Wasserschutzgebiet eine erneute Anhörung statt. Auf Grund der bisherigen ersten Anhörung sei eine leichte Verlagerung des bisherigen Gebietes notwendig gewesen, so Landrat Manfred Zalenga in der Bekanntmachung vom 30.01.2014. Daher mache sich die Durchführung einer erneuten und damit zweiten Anhörung notwendig, so die Behörde. Betroffen ist sogut wie die gesamte bebaute Fläche des Ortsteiles Neu Zittau.

Einschränkungen in erheblichen Ausmaß
Die untere Wasserbehörde beabsichtigt mit diesem Verfahren der Festlegung von Wasserschutzgebieten den Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfahrungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße des Wasserwerkes Erkner festzusetzen. Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt werden. Zudem sollen Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden. 
 
Tritt die Verordnung in Kraft, können in den betroffenen Gebieten keine neuen Wohnbaugebiete ausgewiesen werden, Landwirte dürfen kein Tierfutter zu Weidetieren bringen und Banken schätzen für Kreditierungen mit zukünftiger Unsicherheit bei Kosten- und Wertentwicklung. Zudem werden Baumaßnahmen an Straßen und Wegen weitaus teurer als bisher. Zu bauende Wannen unter den Bauwerken erhöhen die Summen beträchtlich.

Einwendungen
Vom 17.02.14 bis 17.03.14 kann in Ämtern und Behörden der Entwurf der Verordnung nebst den genauen Karten eingesehen werden. So sind während der Öffnungszeiten entsprechende Unterlagen unter anderem im Rathaus Erkner und im Amt Spreenhagen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich kann laut Bekanntmachung des Landrates, eine Terminvereinbarung stattfinden. Die mündliche Anhörung findet am 17.04.14 um 16 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Erkner statt.
In der Auslegungsphase, sowie während der mündlichen Anhörung, kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 5 in 15848 Beeskow vorbringen. Vorgebrachte Bedenken und Anregungen sollen den Namen und genaue Anschrift der Person enthalten. Bei grundstücksbezogenen Darlegungen soll Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche angegeben werden.
Folgende Gemarkungen sind nun laut Anhörungsverfahren innerhalb der Gemeinde Gosen-Neu Zittau ganz oder teilweise betroffen:

Gemarkung Neu Zittau: Flur 1,2,3,4,5,6 und 7
Gemarkung Gosen: Flur 4

Zudem sind Flächen der Stadt Erkner und der Gemeinden Grünheide, Hartmannsdorf, Spreeau und Wernsdorf betroffen.

Weitere Abstimmungsrunden
Die aktuell erneut notwendig gewordene Anhörung stellt einen weitereren Schritt im Verfahren zur Festlegung dar. Vor dem rechtskräftigen Bescheid gäbe es noch mehrere Abstimmungsrunden in den Ämtern und auf landespolitischem Parkett, wie Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden Parkett, so der Steffen Bohl, zuständiger Sachbearbeiter im Umweltministerium.

Der Ablauf der Kommunalwahl am 25. Mai 2014

$
0
0
Oft wird nachgefragt, in welcher Form die Anzahl der notwendigen Stimmen für ein Abgeordnetenmandat berechnet wird. Nachfolgend daher eine Übersicht zur Grundlage:

Wahlbekanntmachung
In einer Wahlbekanntmachung hat der Wahlleiter insbesondere die Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter, die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise sowie die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber und die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, sowie die Modalitäten für die Ausübung des passiven Wahlrechts für Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union öffentlich bekannt zu machen. Dies hat spätestens am 92. Tage vor der Wahl zu geschehen.

Wählerverzeichnisse erstellen
Die Gemeindewahlbehörde legt ein Wählerverzeichnis an, in das alle wahlberechtigten Personen eingetragen werden, die am 35. Tage vor der Wahl in dem Wahlbezirk nach den Vorschriften des Brandenburgischen Meldegesetzes angemeldet sind. Zur Kontrolle der Wählerverzeichnisse erhält jede wahlberechtigte Person durch die zuständige Wahlbehörde spätestens bis zum 28. Tage vor der Wahl eine schriftliche Benachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis.


Einreichung der Wahlvorschläge
Bis zum 38. Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, sind die Wahlvorschläge beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Die Frist darf unter keinen Umständen verlängert werden. Es empfiehlt sich dringend, die Wahlvorschläge früher einzureichen. Die Wahlvorschläge werden nämlich sofort nach dem Eingang und nicht erst ab dem 38. Tage vor der Wahl vom Wahlleiter vorgeprüft. Stellt er Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die benannte Vertrauensperson, die die betroffene Partei, Listenvereinigung, politische Vereinigung, die Wählergruppe oder der Einzelbewerber benannt hat. Hat z. B. eine Partei oder politische Vereinigung ihre Kandidaten nicht ordnungsgemäß gewählt, kann diese Wahl bis zum 38. Tage vor der Wahl noch wiederholt werden.

Nach dem 38. Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber nicht mehr behoben sowie fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Außerdem ist zu beachten, dass Unterstützungsunterschriften bis 16.00 Uhr des 39. Tages der Wahl geleistet werden müssen.

Zulassung der Wahlvorschläge
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet spätestens am 30. Tage vor der Wahl der für das Wahlgebiet zuständige Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Der Wahlleiter gibt unverzüglich, spätestens jedoch am 22. Tage vor der Wahl öffentlich bekannt, welche Wahlvorschläge zugelassen sind.

Technische Durchführung der Wahl
Für die Herstellung des Stimmzettels ist der zuständige Wahlleiter verantwortlich. Er kann den Auftrag dazu an eine Druckerei vergeben. Finden mehrere Wahlen (Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Wahl der Gemeindevertretung, Wahl des Ortsbeirats, Wahl des Kreistages statt) müssen die Stimmzettel für jede Wahl von jeweils andersfarbigem Papier sein. Für jeden Wahlbezirk müssen Wahlurnen bereitgestellt werden. Finden am selben Tage mehrere Wahlen oder Abstimmungen statt, soll für jede Wahl und Abstimmung eine eigene Wahlurne verwendet werden. Die Wahlkabinen sind so einzurichten, dass die Wähler darin unbeobachtet die Stimmzettel ausfüllen können. In der Regel handelt es sich um einen Tisch mit Sichtblenden. Denkbar ist auch, dass ein nur durch das Wahllokal zugänglicher Nebenraum als Wahlkabine benutzt werden kann.

Wahlvorgang
Am Wahltag können die Wahlberechtigten zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr ihre Stimmen für die Kommunalwahlen in den Wahllokalen abgeben. Zur Stimmabgabe lässt der Wahlvorstand jeden Bürger zu, der in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen ist oder der einen gültigen Wahlschein vorweist. Die Wähler sollen, müssen aber nicht, ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und beim Wahlvorstand abgeben. In jedem Fall kann der Wahlvorstand verlangen, dass sich der Wähler mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ausweist. Gewählt werden darf nur in den Wahlkabinen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Macht jemand seine Kreuze außerhalb der Wahlkabine, so hat der Wahlvorstand diesen Stimmzettel nicht anzunehmen. Dasselbe gilt, wenn ein Wahlberechtigter im Wahllokal verkündet, wen er gewählt hat.

Wähler, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung oder Verletzung ihren Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen können, dürfen eine Person ihres Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Dies kann ggf. auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein. Ebenso besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Auszählung
- Gültige Stimmen
Nach dem Ende der Stimmabgaben für die Kommunalwahlen um 18.00 Uhr zählt jeder Wahlvorstand die Stimmen getrennt für jede Wahl aus. Bei den Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Kreistag hat jeder Wähler bis zu drei Stimmen. Der Wahlvorstand stellt fest, wie viel Stimmen jeder einzelne Kandidat und jeder einzelne Wahlvorschlag bekommen hat. Jede eindeutige Markierung, in der Regel Kreuze in den dafür vorgesehenen vorgedruckten Kreisen, ist eine gültige Stimme für den jeweiligen Bewerber.

- Ungültige Stimmen
Ungültig sind alle Markierungen, die nicht eindeutig einem Bewerber zuzuordnen sind. Jeder abgegebene Stimmzettel, der keine Markierung aufweist, gilt als ungültige Stimme. Erhält ein Stimmzettel schriftliche Zusätze, Kommentare oder Zeichnungen, sind die abgegebenen Stimmen grundsätzlich ungültig. Die Auszählung darf von jedem Interessierten, auch wenn er nicht wahlberechtigt ist, beobachtet werden.
Das Wahlergebnis

Der zuständige Wahlausschuss addiert die Ergebnisse der Wahlbezirke für das gesamte Wahlgebiet. Er stellt dann fest, wie viele Sitze der Gemeindevertretung bzw. des Kreistages auf welche Partei, politische Vereinigung, Listenvereinigung, Wählergruppe und Einzelbewerber entfallen. Außerdem ermittelt er, welche Bewerber der Parteien, politischen Vereinigungen, Listenvereinigungen und Wählergruppen ein Mandat erhalten haben. Er ermittelt weiterhin die Reihenfolge der Ersatzpersonen der Parteien, Listenvereinigungen, politischen Vereinigungen und Wählergruppen. Diese rücken in die Vertretung nach, falls einer der gewählten Vertreter ihres Wahlvorschlags ausscheidet. Zudem stellt der Wahlausschuss fest, ob und ggf. wie viele Sitze in der Vertretung frei bleiben.

Bei der Wahl des Bürgermeisters und des Ortsvorstehers stellt der Wahlausschuss für das jeweilige Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen auf jeden Bewerber entfallen sind und welcher Bewerber gewählt ist oder welche Bewerber sich für die Stichwahl qualifiziert haben.

Berechnungsverfahren bei Gemeindevertreterwahlen
1. Der erste Schritt: die Sitze auf die Parteien, Listenvereinigungen, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber verteilen
Verteilt werden die Sitze nach dem so genannten Hare-Niemeyer-Verfahren. Dazu wird die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertreter jeweils mit der Zahl der Stimmen multipliziert, die alle Bewerber einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder Wählergruppe bzw. Einzelbewerber bekommen haben. Das Ergebnis dieser Berechnung wird dann durch die Zahl aller im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen geteilt.

Das Gesamtergebnis dieser Berechnung besteht aus einer Zahl vor dem Komma und meist auch aus einem Zahlenbruchteil hinter dem Komma. Jede Partei, jede Listenvereinigung, jede politische Vereinigung, jede Wählergruppe und jeder Einzelbewerber bekommen zunächst so viele Sitze zugesprochen wie das Gesamtrechenergebnis für sie vor dem Komma aufweisen. Die übrigen Mandate bekommen jene Parteien, Listenvereinigung, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Einzelbewerber, die die größten Zahlenbruchteile hinter dem Komma ihres Rechenergebnisses haben. Sollten ausnahmsweise zwei Wahlvorschläge denselben Zahlenbruchteil aufweisen, entscheidet das durch den Wahlleiter zu ziehende Los, wer diesen Sitz erhält.

Beispiel:

In einer Gemeinde mit 9.500 Einwohnern sind 18 Gemeindevertreter zu wählen. Abgegeben werden 18.200 gültige Stimmen. Diese verteilen sich auf

Partei A 9.900
Partei B 3.200
Wählergruppe C 2.300
Einzelbewerber D 2.200
Einzelbewerber E 600

Gesamt: 18.200

Für die Wahlvorschläge ergeben sich demnach folgende Rechnungen:

A:      18 x 9.900 / 18.200 = 9,79
B:      18 x 3.200 / 18.200 = 3,16
C:      18 x 2.300 / 18.200 = 2,27
D:      18 x 2.200 / 18.200 = 2,17
E:       18 x 600 / 18.200 = 0,59

Partei A bekommt somit aufgrund der ganzen Zahlen 9 Mandate, Partei B 3, die Wählergruppe C 2 und der Einzelbewerber theoretisch 2 Mandate; da er allerdings nur 1 Mandat besetzen kann, bleibt das zweite Mandat unbesetzt und wird auch nicht weiter verteilt. Die Zahl der Gemeindevertreter reduziert sich somit von 18 auf 17. Aufgrund der ganzen Zahlen sind 15 Mandate vergeben. Zwei Mandate sind noch zu verteilen. Das erste noch zu verteilende Mandat erhält die Partei A, da sie den höchsten Zahlenbruchteil hinter dem Komma hat, nämlich 79. Der Einzelbewerber E hat zwar keinen ganzen Zahlenwert. Jedoch erhält er auf Grund seines Zahlenbruchteils 59 ein Mandat, da 59 größer ist als der nächstgroße Zahlenbruchteil der Wählergruppe C, der 27 beträgt. Die endgültige Verteilung der Sitze lautet demnach:

Partei A: 10 Sitze
Partei B: 3 Sitze
Wählergruppe C: 2 Sitze
Einzelbewerber D: 1 Sitz
Einzelbewerber E: 1 Sitz

Insgesamt werden somit 17 Sitze für Gemeindevertreter verteilt.

2. Der zweite Schritt: Sitze der Parteien, Listenvereinigungen, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf die Wahlkreise verteilen
In Wahlgebiete mit mindestens zwei Wahlkreisen müssen nun in einem weiteren Schritt die den jeweiligen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen nach obiger Berechnung in Wahlgebieten zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlkreise unterverteilt werden.

Dazu wird für das Wahlergebnis jeder Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder Wählergruppe, die wahlkreisbezogene Wahlvorschläge eingereicht hat, wieder nach dem System Hare-Niemeyer vorgegangen.

Beispiel:

Das Wahlgebiet ist in zwei Wahlkreise unterteilt. Partei A hat wie im Beispiel oben insgesamt im Wahlgebiet 9.900 Stimmen bekommen und damit das Anrecht auf 10 Sitze. Im Einzelnen bekam sie im

Wahlkreis I: 3.200 Stimmen

Wahlkreis II: 6.700 Stimmen

Für die Verteilung der 10 Sitze, die der Partei insgesamt zustehen, auf die beiden Wahlkreise ergibt sich folgende Berechnung

Wahlkreis I:   10 x 3.200 / 9.900 = 3,23
Wahlkreis II:  10 x 6.700 / 9.900 = 6,76

Aus dem Wahlkreis I kann Partei A drei Kandidaten in die Vertretung schicken. Aus dem Wahlkreis II sind es 6, weil diese Zahl vor dem Komma steht und einen weiteren, da der Zahlenbruchteil 76 für den Wahlkreis II größer ist als der Zahlenbruchteil 23 für den Wahlkreis I.

3. Der dritte Schritt: gewählten Kandidaten ermitteln
Nach der Berechnung der Sitze für jede Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe und Einzelbewerber für die Wahlbereiche werden die gewählten Bewerber namentlich ermittelt. Jede Partei, Listenvereinigung, politische Vereinigung oder Wählergruppe entsendet aus dem Wahlgebiet bzw. soweit wahlkreisbezogene Wahlvorschläge vorgelegt worden sind aus dem Wahlkreis so viele ihrer Kandidaten in die Gemeindevertretung, wie die Berechnung für das Wahlgebiet bzw. die Wahlkreise ergeben hat. Gewählt sind jene Kandidaten, die unter den Kandidaten dieser Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder Wählergruppe in dem Wahlkreis oder bei wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlägen im Wahlgebiet die meisten Stimmen errungen haben. Werden einer Partei z. B. vier Sitze in einem Wahlkreis zugesprochen, sind die vier Kandidaten gewählt, die in diesem Wahlkreis die meisten Stimmen haben. Sie sind auch dann gewählt, wenn in einem anderen Wahlkreis Kandidaten dieser Partei mehr Stimmen als sie erhalten haben.

4. Nachrücker
Die nicht gewählten Kandidaten der Parteien, Listenvereinigung, politischen Vereinigungen und Wählergruppen sind so genannte Ersatzpersonen, die in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmen im Wahlkreis oder bei wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlägen im Wahlgebiet in die Gemeindevertretung nachrücken, wenn ein Mandatsträger ihrer Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe aus demselben Wahlkreis bei wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlägen im Wahlgebiet während der Wahlperiode vorzeitig sein Mandat verliert oder darauf verzichtet.

5. Freie Sitze
Aufgrund des Wahlergebnisses können in einer Gemeindevertretung oder im Kreistag Sitze frei bleiben. Dies kann der Fall sein, wenn es schon bei der Wahl weniger Bewerber gab, als für die Vertretung laut Kommunalwahlgesetz zu wählen sind. Frei bleiben Sitze auch, wenn ein Wahlvorschlagsträger aufgrund des Stimmergebnisses mehr Sitze zugesprochen bekommt als er Kandidaten aufgestellt hat. Auch ein Einzelbewerber kann so viele Stimmen erhalten, dass es rechnerisch für mehr als einen Sitz ausreicht. Naturgemäß kann ein Einzelbewerber aber nur einen Sitz besetzen. In einer Vertretung muss mindestens die Hälfte der nach dem Gesetz vorgesehenen Sitze besetzt sein. Anderenfalls hat die Aufsichtsbehörde die Auflösung der Vertretung vorzunehmen. In diesem Fall findet eine Neuwahl statt.

6. Wahl des Bürgermeisters
Für die Bürgermeisterwahl stellt der Gemeindewahlausschuss fest, welcher Bewerber gewählt ist. Gewählt ist jener Kandidat, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat bei mehreren Bewerbern kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Wer bei der Stichwahl mehr gültige Stimmen als sein Mitbewerber erhält, ist zum Bürgermeister gewählt. Gewählt ist allerdings nur, wer mindestens 15 v.H. der Stimmen der wahlberechtigten Personen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt in diesem Fall die Gemeindevertretung den Bürgermeister.

7. Die Annahme der Wahl
Alle gewählten Bewerber werden vom zuständigen Wahlleiter schriftlich aufgefordert, binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annehmen. Gibt der gewählte Bewerber bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl eines Gemeindevertreters als angenommen. Gibt ein gewählter Bürgermeister keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als abgelehnt. Wer einmal die Wahl abgelehnt hat, kann diese Erklärung nicht widerrufen. Wer die Wahl angenommen hat, kann allerdings in der Folgezeit noch auf sein Mandat in der Vertretung oder auf sein ehrenamtliches Bürgermeisteramt verzichten.

Wahlergebnis verkünden
Das Ergebnis der Wahl wird in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt gemacht.

Erste Sitzung
Die erste Sitzung der neuen Vertretung findet spätestens am 30. Tage nach der Wahl statt. Die Einberufung zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch den Bürgermeister.

Quelle: www.wahlen.brandenburg.de

Ökofilmtour am 16. März 2014 in Gosener Kirche

$
0
0
Das Festival des Umwelt- und Naturfilms, die Ökofilmtour 2014, macht Station in Gosener Kirche

von André Organiska

Nun ist es wieder soweit. Das "längste Filmfestival Deutschlands", die brandenburgische Ökofilmtour, ist in die neunte Saison gestartet. Das Programm, das bis Ende April an rund 70 Festivalorten in mehr als 40 Städten und Dörfern gezeigt wird, verbindet aktuelle soziale Fragen "konsequent und erfolgreich" mit Zukunftsthemen, so Umweltministerin Anita Tack zur Eröffnungsveranstaltung in Potsdam.

In diesem Jahr werden 45 Kino- und 22 Kurzfilme gezeigt. Darunter auch Filme für Kinder über Tiere und Pflanzen sowie spannende Dokumentationen von Hochwasserkatastrophen oder Sturmfluten an der Küste. Das Programm an den vielen anderen Spielorten ist zum Teil individuell auf die Bedürfnisse und Sorgen der jeweiligen Bewohner zugeschnitten. Spannend bleibt die Ökofilmtour dennoch. Am 16. März 2014 kehrt sie auch in Gosen-Neu Zittau ein. 




Spielort Gosen
Auf Grund der Inititiative des Gosener Marko Ferst und Unterstützung des Fördervereins Dorfkirche Gosen e.V. werden an diesem Sonntag drei Filme des Programmes in der Gosener Kirche ab 14:30 Uhr aufgeführt. "Eine sehr gute Ergänzung zu unserem ohnehin stetig vorhandenem Kulturangebot des Vereines", so Thomas Schölzchen, stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins. Dabei handelt es sich un eine Symbiose. Einerseits werden aktuelle Themen der Region verschiedenen Altersgruppen nahe gebracht und andererseits finden auf diesen Weg viele Menschen in das sanierungsbedürftige Kirchgebäude an der Gosener Köpenicker Straße. Der Eintritt ist frei, Spenden zum Erhalt und Sanierung der Kirche sind willkommen.
Spielort: Evangelische Kirche Gosen, 15537 Gosen-Neu Zittau, OT Gosen, Köpenicker Straße. 


"Die Abenteuer der kleinen 
Giraffe Zarafa"
Das Programm beginnt in der beheizten Gosener Kirche am 16. März 2014 um 14:30 Uhr mit der Aufführung des Kinder- und Animationsfilms "Die Abenteuer der kleinen Giraffe Zarafa"

In einem kleinen Dorf im Herzen Afrikas lauschen die Kinder gebannt den Geschichten eines alten, weisen Mannes. Er erzählt von den Abenteuern des Jungen Maki, der einst auf der Flucht vor einem Sklavenhändler Freundschaft mit der Baby- Giraffe Zarafa schloss. Als leise erzählter Abenteuerlm, der Spannung, Emotionalität und beeindruckende Naturszenarien verbindet, kann der französische Animationslm insbesondere ein junges Publikum ansprechen und für den Gedanken des Natur- und Artenschutzes sowie der Freiheit als wichtigstem Gut im Leben sensibilisieren. (von Rémi Bezançon und Jean-Christophe Lie, für Kinder ab ca. 7 Jahre, 78 Minuten, Belgien/Frankreich 2012)

"Ein Fluß verostet - kann die 
Spree gerettet werden?"
Nach einer Pause beschäftigt sich ab 17 Uhr die Dokumentation "Ein Fluß verostet - kann die Spree gerettet werden? mit der Tatsache, dass immer mehr Fließe des Spreewaldes seit 2013 braun werden. 

Für den Tourismus im UNESCO-Biosphärenreservat und für die Natur besteht akute Gefahr, vom Eisenocker verseucht zu werden. Ursachen sind der Braunkohlebergbau und alle bislang unvollkommenen Versuche, die Gewässer wirksam zu schützen. Der Film steht für die Ziele des Festivals: Globaler Umweltschutz – UN-Dekade der Biodiversität 2011 bis 2020; Klimaschutz – Energiewende: Erneuerbare Energien statt fossiler Energieträger; Soziale Gerechtigkeit, Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und Frieden. (von Wolfgang Albus und Hellmuth Henneberg, 30 Minuten, Deutschland 2013)

"Der Wahnsinn mit der 
Braunkohle"
Im Anschluss wird das Thema ergänzt durch den Streifen "Der Wahnsinn mit der Braunkohle"

Der Fernsehfilm des MDR befasst sich mit dem Bewahren der Lausitz durch wirklich Energiewende. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung beweist in einer Studie, dass Braunkohle als „Brücke für die Energiewende“ ungeeignet ist. Trotzdem werden in der Lausitz wertvolle Landschaften und weitere Dörfer für Tagebaue geopfert. Das ist der dritte und als Abschluss in Gosen aufgeführter Film des 9. Festivals des Umwelt- und Naturfilms, der Ökofilmtour 2014. (von Dirk Schneider, Willem de Haan und Helene Dopheide, ab Klasse 7, 30 Minuten, Deutschland MDR 2013)

Die Abschlussveranstaltung der durch den Förderverein für Öffentlichkeitsarbeit im Natur- und Umweltschutz (FÖN) e.V. initiierten Ökofilmtour 2014 findet mit einer Preisverleihung am Abend des 28. April 2014 im Potsdamer Hans-Otto-Theater statt. Dabei werden der Preis der Stadt Potsdam für die beste künstlerische Leistung, der Horst-Stern-Preis für den besten Naturfilm der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, der Hoimar-von-Ditfurth-Preis für die beste journalistische Leistung der Deutschen Umwelthilfe, der Zukunftsfilmpreis, der Preis für den besten Kinder- und Jugendfilm sowie Publikumspreis verliehen. Die Jury besteht aus Filmschaffenden, Vertretern veschiedener Umweltverbände und Filmwissenschaftlern. Neben der Jury kann jeder Zuschauer über den Publikumspreis 2014 abstimmen. 

Weitere Informationen zur Ökofilmtour hier und zum Förderverein Dorfkirche Gosen e.V. hier.

Kandidaten-Rekord zur Kommunalwahl 2014 in Gosen-Neu Zittau

$
0
0
Eisbrecher auf dem Seddinsee
 im Februar 2014
Bewerber wie nie zuvor - Parteipolitik wird auf kommunaler Ebene eher zweitrangig eingeschätzt

von André Organiska

(05.02.14) Zur im Mai 2014 stattfindenden Kommunalwahl in Gosen-Neu Zittau haben sich bisher so viele Kandidaten wie nie zuvor aufstellen lassen. Und die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist längst noch nicht abgelaufen. Noch bis Mitte März ist Zeit, seine Bewerbung beim Wahlleiter des Amtes Spreenhagen einzureichen. 

60 Gemeindevertreter- und 7 Bürgermeisterkandidaten (bis jetzt)
So haben bisher über 10 Vereine, Parteien, Wählervereinigungen sowie Einzelbewerber vor, mit insgesamt rund 60 Kandidaten, auf den Stimmenzetteln zu erscheinen. Ebenso ungewöhnlich ist der Andrang von Bewerbern für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister. Hier sind bisher sieben Kandidaten bereit, sich zur Wahl zu stellen. In meinen Augen eine sehr gute Entwicklung, die die oft zittierte Politikverdrossenheit, zumindest im Doppeldorf Gosen-Neu Zittau, der Vergangenheit angehören lässt. Und, bitte liebe Bürger: Es sollen noch mehr werden! 



Parteipolitik auf dem Dorf unerwünscht
Studien aus verschiedenen Ländern haben zu übereinstimmenden Ergebnissen geführt: Auf kommunaler Politikebene besteht aus verschiedenen Gründen häufig keine Abstimmung für Wahlen nach Parteien. So ist vor allem im ländlichen- und stadträndischen Raum ein unpolitisches Verständnis der Gemeinde als Gemeinschaft vorhanden, in der im Bereich öffentlich relevanter Angelegenheiten einmütige oder Konsenz-Entscheidungen die Regel sind, während Dissens, Konkurrenz und Konflikt als bedauernswerte, möglichst zu vermeidende oder zu beseitigende Störungen dieser Normalität bewertet wird. Es geht tatsächlich immer um Personen und Handlungen. Zudem werden viele in den kommunalen Kompetenzbereich fallende Entscheidungsfragen (z.B. über den Ausbau der Infrastruktur oder den Vollzug von Pflichtaufgaben) als relativ unpolitische Fragen begriffen, die allein unter technischen oder organisatorischen Gesichtspunkten problematisch und deshalb mit schierem Pragmatismus lösbar sind.

Die Person ist entscheidend

Es sind vor allem kleinere Gemeinden hinsichtlich der Zusammensetzung ihrer Bevölkerung relativ homogen, so dass die Spaltungen und Konflikte fehlen, die auf umfassenderen politischen Ebenen unweigerlich Anlass zur Parteienkonkurrenz bieten würden. Es verfügen die Parteiorganisationen, sofern sie überhaupt bestehen, über derart geringe personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen, dass keine Mittel für aufwendige Wahlkämpfe bestehen. Dieser wird von den Wählern auf lokaler Ebene auch gar nicht gewünscht. Vielmehr geht es um Personen, die erstens bekannt, zweitens Integer und drittens auf ein Erfahrungsspektrum ihres Handelns in der Öffentlichkeit zurückblicken können. 

Wähler haben feine Antennen
Ein Wähler merkt sehr schnell, ob ihm verkürzte und wahlkampfbedingte Slogans aufgetischt werden, die dahinterstehende Person sympathisch ist, ein gewachsenes Netzwerk dahinter steht und eine vorangegangene kontinuierliche Arbeit geleistet wurde. Ein weiterer Punkt ist der vertrauensvolle Umgang der Kandidaten und Gewählten untereinander. Eine "auf Kosten des anderen"-Handeln führt in die Bedeutungslosigkeit und ist ebenso vom Wähler durchschaubar wie anstatt eigene Ziele zu verdeutlichen, den anderen in Mißkritik zu bringen. 

Stolpersteine in Neu Zittau

$
0
0
Stolperstein für Rosa Honig (links) 
neben zwei Denksteinen für Max 
und Ruth Honig (rechts) in der 
Variner Straße vor Haus Nr. 9 in 
 Berlin-Friedenau. (c) stolpersteine.eu

Symbolische Verbeugung vor den Opfern

von André Organiska

Eine Inititiative rund um Neu Zittaus Heimatvereinsvorsitzende Marlies Zibolsky plant aktuell die Verlegung von Stolpersteinen in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau. 


Intention
Der Künstler Gunter Demnig erinnert mit seinen bekannten Erinnerungssteinen an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing ins Trottoir einlässt. Inzwischen liegen Stolpersteine in über 500 Orten Deutschlands und in mehreren Ländern Europas."Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist", zitiert Gunter Demnig den Talmud. Mit den Steinen vor den Häusern wird die Erinnerung an die Menschen lebendig, die einst hier wohnten. Auf den Steinen steht geschrieben: Hier wohnte... Ein Stein. Ein Name. Ein Mensch. Demnigs Intention ist unter anderem, den NS-Opfern, die in den Konzentrationslagern zu Nummern degradiert wurden, ihre Namen zurückzugeben. Das Bücken, um die Texte auf den Stolpersteinen zu lesen, soll eine symbolische Verbeugung vor den Opfern sein. Mit der Markierung der „Tatorte von Deportationen“, die häufig mitten in dichtbesiedelten Bereichen liegen, wird gleichzeitig die von einigen Zeitzeugen vorgebrachte Schutzbehauptung, nichts von den Deportationen bemerkt zu haben, in Frage gestellt.

Familie Blum aus Neu Zittau
So soll beispielsweise die orstansässige Familie Blum durch die Nazis in das KZ Theresienstadt deportiert worden sein. Ein Familienmitglied der Blums trat bereits in historischen Unterlagen der Freiwilligen Feuerwehr Neu Zittau in Erscheinung. Es nahm an der am 16. Dezember 1900 durchgeführten Gründungssitzung der Wehr teil. Eingeladen hatten seinerzeit der spätere Wehrleiter Bandow und der spätere Obertruppen­führer Hankel. Zu Beginn zählte die Wehr 24 aktive und sieben passive Mitglieder. Neben Bandow und Hankel gab es in weiteren Funktionen, wie den Vorsitzenden Lewandowski, dessen Stellvertreter Kurzhals, den Ehrenvorsitzenden Borch, den Kassierer Teichmann und eben den Schriftführer Blum. 

Ein nächstes Treffen dazu findet am 11. Februar 2014 um 19 Uhr im Heimathaus an der Geschwister-Scholl-Straße statt.

real,- übergab erneut 1.000 Euro an Kindergarten der Region

$
0
0
Freude bei den Kindern
Und wieder war es soweit. Am 5. Februar 2014 konnte im Rahmen der real,- familymanager-Aktion erneut 1.000 Euro vergeben werden. Diesmal an den AWO-Kindergarten "Pusteblume" in der Fürstenwalder Lotichiusstraß.

Das Geld soll für die Einrichtung eines Sport- und Bewegungsraumes genutzt werden. Kinder und Erzieher haben sich sehr darüber gefreut. Die Kleinen malten eigens ein Dankeschön für die Überbringer des Schecks. Zuvor sangen sie zwei Winterlieder, darunter Schneeflöckchen.



Fotos:  real,- Gosen, 2014
Bereits seit 2007 verlost der real,- familiymanager unter dem Motto "Sie kaufen. Wir spenden." täglich 1.000 Euro an Kindergärten und Kindertagesstätten. Damit unterstützt real,- gemeinsam mit seinen Kunden Kindergärten aus dem Umfeld der Märkte. Beim Kauf von Produkten mit der familymanager-Aktionsblume spendet real,- für zwei Payback Punkte je einen Cent für Kindergärten. Weitere Informationen unter www.real.de/familymanager.

Gericht kippt Straßenreinigungssatzungen

$
0
0
Gericht befreit Anwohner faktisch vom Reinigungs- und Winterdienst -
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in grundsätzlicher Art

von André Organiska

Für einen Paukenschlag sorgte eine aktuelle Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes. Mit Urteil vom 26.09.2013 (VG 10 K 2786) befreiten die Richter mehr oder weniger Bürger von den oft in Ortssatzungen an sie übertragene Straßenreinigungs- und Winterdienstpflichten. 

Fahrbahnmitte
Betroffen sind hier Flächen, die sich nicht im Besitz der Grundstückseigentümer befinden, jedoch unmittelbar vor deren Grundstücken liegen. So fordern Satzungen auf, dass man "unverzüglich nach Schneefallende" Schnee schieben und streuen sollte. Meist auch bis Fahrbahnmitte. Dies sei jedoch laut Meinung der Richter Unrecht und Verstoße gegen diverse Gesetze und Gleichheitsgrundsätze. Die Gemeinden selbst haben nämlich derartige "Unverzüglichkeiten" nicht einzuhalten, sondern vielmehr nach eigenen zumutbaren und wirtschaftlichen Plänen zu handeln. Eine höhere Anforderung an Bürger zu stellen sei Unrecht, so die Richter. 

Ordnunsgwidrigkeit oder Satzung?
Zudem widerspricht die Aufforderung der Straßenverkehrsordnung. Der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Fahrbahn ist: darauf zu fahren und diese als Fußgänger unverzüglich zu überqueren um sie zu verlassen. Ein darauf Aufhalten infolge der Schnee-, Eis- oder Laubbeseitigung stellt ein Verstoß gegen dieses Bundesrecht dar. So ist es durchaus denkbar, dass man als Bürger daher einerseits eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man andererseits die Gemeindesatzung einhält. Es kam dadurch sogar schon zu Selbstanzeigen von Anwohnern nach erfolgter Reinigung und der damit einhergehenden Aufforderung an die Gemeinde, ihnen Absperrgitter und Warnwesten zu überlassen, um so die Rechtslage zu verdeutlichen. 

Knochenbruch
Die betroffene Gemeinde nördlich Berlins will in Berufung gehen. Allerdings sehen Rechtsgelehrte eine geringe Aussicht auf Erfolg. Ein Ausnutzen des Urteils durch Zeitgenossen, die sich ohnehin nicht an Spielregeln halten, bleibt zu befürchten. Dennoch ist zu hoffen, dass viele Eigentümer und Nutzer weiterhin Schnee schippen. Schließlich gibt es eine Bürgerpflicht, Gefahren für Andere zu vermeiden. Ja ist sogar grob fahrlässig, nicht Schnee zu schieben und jemand bricht sich dadurch die Knochen. Solange das Urteil keine Rechtskraft besitzt, sollten keine Änderungen an bestehenden Satzungen durchgeführt werden.

Narren in Gosen

$
0
0
Unter dem Motto "Ob Turban oder Flatterhemd - Karneval im Orient" findet am 8. Februar 2014 ab 19:11 Uhr im Saal des "Märkischen Hof Gosen" die Prunksitzung der Erkneraner Woltersdorfer KarnevalGemeinschaft e.V. kurz: EWG e.V. statt. Die mittlerweile in Gosen zur Tradition gewordene Veranstaltung findet auch anlässlich der 39. Session 2013/2014 unter Leitung des Präsidenten Christoph Albert statt. Tänzerinnen und Tänzer haben in unzähligen Trainingsstunden viel Schweiß vergossen, um wieder ein tolles Programm auf die Beine zu stellen. Auch alle anderen Vereinsmitglieder haben neue Darbietungen erarbeitet. Die Rückkehr zu Bewährtem ist ein Erfolg: so ist der Verein besonders stolz darauf, nach drei langen Jahren auch die Stadthalle in Erkner wieder zum karnevalistischen Mittelpunkt der Session zu machen. Zuvor ist aber in Gosen Karnevalszeit. "Alles in allem haben wurde die Zeit genutzt, um die Weichen in den "Wilden Westen" so zu stellen, dass für alle ein Höchstmaß an Spaß garantiert ist", so Präsident Christoph Albert. Also - die Signale sind auf "Grün" - die Lok steht unter Dampf - die Strecke ist frei und der EWG freut sich auf seine Gäste.

Umfragen zu Wahlen

$
0
0
"Wenn am nächsten Sonntag Wahl wäre... " 

von André Organiska

Das ist die bekannte Frage im Vorfeld von Gängen zu Wahlurne in der Bundesrepublik. So beauftragen verschiedene Medien, aber auch Parteien und Interessengruppen diverse Institute, um das jeweils aktuelle Meinungsbild abzubilden. 

Nachfolgend aktuelle Zahlen zum Thema Landtagswahl in Brandenburg. Die in sieben Monaten stattfindende Neuwahl des Potsdamer Landtages wirft ihre Schatten voraus. Die aktuellste veröffentlichte Befragung von Wählern erfolgte von der Märkische Allgemeinen Zeitung beauftragt durch Forsa am 5. Januar 2014: Das Ergebnis: SPD: 34%, Linke: 25%: CDU: 23% und Grüne: 5%. FDP und AfD liegen mit jeweils 4% knapp unter der Hürde zum Einzug in das Landesparlament von Brandenburg.

Eine weitere Befragung führte Infratest dimap im Auftrag des Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) und der Märkische Oderzeitung am 4. Dezember 2013 durch. Sie zeigt ein ähnliches Bild: SPD: 32%, Linke: 22%: CDU: 30% und Grüne: 6%. FDP sind hier nur mit 2% angegeben und die AfD mit 3%

Zur Geschichte der Nachwendezeit in Gosen-Neu Zittau

$
0
0
Logo der MASSA-mobil
Sie glauben Bescheid zu wissen

von Rainer Stockfisch 

Hier lesen Sie die wahre Geschichte der politischen Ereignisse in Gosen und Neu Zittau der Jahre 1990 und 1991. Die immer wieder kolportierte Befürchtung, dass Gosen ein "Museumsdorf der Stasi“" werden könne, hatte zu keinem Zeitpunkt Bestand.

Bestandsaufnahme und Entwaffnung
Mitte Januar 1990 gründete sich auf Initiative der seit Herbst 1989 bestehenden Gosen-Neu Zittauer Ortsgruppe des "Neuen Forum" ein Bürgerkomitee zur Auflösung der drei großen Objekte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA). Das betraf in Gosen das Objekt der Funkaufklärung an der Storkower Straße, dem heutigen Einkaufszentrum Müggelpark, sowie den Komplex in den Gosener Bergen mit Agentenschule, Bunker- und Ferienanlage. Weiterhin befand sich in der Gemeinde Neu Zittau ein ca. 50 ha große Funkempfangsgelände auf dem Kesselberg. Das Bürgerkomitee organisierte mit Unterstützung des Berliner Bürgerkomitees des "Neuen Forum" die Entwaffnung und Offenlegung der Strukturen. Grundlegendes Ziel war es, diese Liegenschaften einer friedlichen und zivilen Nutzung zuzuführen.

Weichenstellung für Müggelpark bereits 1990
Ende Januar 1990 wurde dann in einer Kampfabstimmung von Bürgerkomitee und Gemeindevertretung mit 13 dafür, 7 dagegen und 5 Enthaltungs-Stimmen der Rechtsträgerwechsel des MfS-Objektes Storkower Straße beschlossen. Das Ziel war die Gründung einer GmbH, an der die Gemeinde Gosen mit 30% beteiligt ist. Als Pächter des Geländes sollte diese Gesellschaft das Gelände, den heutigen Müggelpark, einer zivilen gewerblichen Nutzung zuführen. Nach langwierigen Verhandlungen mit mehreren Interessenten wurde zudem Ende März 1990 unter Federführung des Bürgerkomitees der Komplex Gosener Berge der Humboldt-Universität zu Berlin zugesprochen. Der Neu Zittauer Kesselberg verblieb dagegen unter Kontrolle des Bürgerkomitees und befand bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 im Bestand der letzten DDR-Regierung.

Bürgerkomitee erhielt die meisten Stimmen
Die Mitglieder des Bürgerkomitees, hier besonders die Initiatoren des "Neuen Forum", erhielten zur Kommunalwahl im Mai 1990 in Gosen und auch in Neu Zittau die meisten Stimmen, stellten die stärkste Fraktionen sowie die jeweiligen hauptamtlichen Bürgermeister. In Gosen hatte das "Neue Forum" fünf Gemeindevertreter, gefolgt von jeweils vier der CDU und SPD, sowie zwei der PDS.

Jetzt begannen die Mühen des Zurechtfindens in einem sich verändernden System. Bürgerbeteiligungen, Ausschüsse in der Gemeindevertretung und Perspektiven für den Ort zu entwickeln, das waren die vorrangigen Hauptziele der neuen Gemeindevertretungen. Um der sich abzeichnenden Ämterbildung entgegen zu wirken, gab es in dieser Zeit mit der damals noch eigenständigen Nachbargemeinde Wernsdorf Versuche einer Zusammenarbeit und später auch Überlegungen eines Zusammenschlusses der drei Orte.

"MASSA-mobil" war erster Erfolg
Handels- und Leasing Gesellschaft (HLG), so nannte sich die GmbH die das Objekt Storkower Straße gepachtet hatte. Deren private Geschäftsführer hatten neben der Abwicklung dieser MfS-Liegenschaft und dem Verkauf des Inventars bald erste Erfolge in der Gewerbeansiedlung und konnten somit das Anliegen der Gemeinde Gosen mit ihrem 30prozentigen Hauptgesellschafteranteil weitestgehend berücksichtigen. So eröffnete Anfang August 1990 unter schwierigsten Bedingungen "MASSA-mobil" auf dem Gelände einen improvisierten Markt-Verkauf. Schon im April 1990 entstanden die ersten Autohäuser. In der Folgezeit wurden erste Vorbereitungen für einen Umbau des Geländes zum jetzigen „Müggelpark“ entwickelt. Die Entwürfe wurden mit der Gemeindevertretung und dem beauftragten Planungsbüro intensiv beraten. Die Gosener Berge entwickelten sich leider nicht erwartungsgemäß. Die Humboldt-Universität konnte nicht die vorgesehenen Fachrichtungen Ökologie und Biologie etablieren, sondern nur ein Tagungs- und Kongress-Zentrum einrichten. Das Neu Zittauer Objekt Kesselberg wurde erst im Juli 1991 ebenfalls einer zivilen Nutzung zugeführt worden.

Spektakuläre Abwahl des Bürgermeisters
Das Ziel des "Neuen Forum" sowie des ehemaligen Bürgerkomitees, die örtlichen ehemaligen MfS-Objekte in eine zivilen Nutzung zu überführen, war mit der Findung von Investoren bis Mitte 1991 erreicht. Die Gemeinde Gosen veräußerte auch daraufhin ihre Anteile an der HLG-GmbH.

Erst Ende September 1991, nach den beschriebenen Weichenstellungen, Beschlüssen und Erfolgen, wurde der bis dahin nicht in Erscheinung getretene SPD-Gemeindevertreter Horst Buch, nach vorangegangener spektakulären Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters Rainer Stockfisch (Neues Forum), als einziger Kandidat von der verbliebenen Gemeindevertretung, intern zum ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt.

So, jetzt kennen Sie die wahre Geschichte.

Rainer Stockfisch
(ehem. Sprecher des Bürgerkomitees des "Neuen Forum" und ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Gosen)

Termine und Dispute - Gosen-Neu Zittau vor der Kommunalwahl

$
0
0
NCC-Grundstücksvermarktung 
hat in Gosen begonnen
Was passiert im Ort? - Mitwisser werden durch Newsletter

von André Organiska

(13.02.14) Die zunächst auf den 11. Februar 2014 gesetzte, dann auf den 19. des Monats verschobene Gemeindevertretersitzung erfährt erneut eine Terminänderung. Zuletzt informierte während des Gosener Ortbeirates Bürgermeister Horst Buch (SPD), dass er und Amtsdirektor Joachim Schröder lieber den 26. März ins Auge fassen würden. Seit gestern ist nun der 13. März im Gespräch. Infolge dieser Terminunsicherheiten, stehen diverse Ortsbeiratstermine, aber auch Zusammenkünfte z.B. des Festkomitees zum Dorffest 2014, in Frage. Letzteres Gremium hat daher bereits einen Terminrutsch vom 19. Februar auf den 26. Februar erlitten. 

In beiden zuletzt stattgefundenden Ortsbeiratssitzungen (6.2. Gosen und 12.2. Neu Zittau), gab es mitunter heftige und aufgeregte Diskussionen und Dispute um mehrere Themen. So ging es u.a. um den Neubau -mit verbundener zweijährigen Komplettsperrung- der "Neuen Fahlenbergbrücke"über den Gosener Kanal, den bei einigen noch immer problematisch gesehenen Neujahrsempfang der Gemeinde vom 11. Januar 2014 und den Haushaltsentwurf für das laufende Jahr mit einhergehenden, mittlerweile folkloristisch anzusehenden Konkurrenzdenken zwischen den Ortsteilen Gosen und Neu Zittau. 

Wer Empfänger des Newsletter ist, konnte bereits einen Teil der interessanten Vorgänge, Argumente und Ergebnisse verfolgen. Zum kommenden "Café Kappstrom", der öffentlichen Redaktionssitzung des Kappstrom im Restaurant "Athos" direkt am Seddinsee, werden weitere Details besprochen und diskutiert.

Möchten Sie zukünftig intensive Informationen erhalten? Kein Problem. E-Mail an newsletter@kappstrom.de genügt und Sie sind Mitwisser.

Analyse der Erststimmen zur Bundestagswahl in Gosen-Neu Zittau

$
0
0
So standen die Parteien zur letzten Wahl in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau

von André Organiska

(15.02.14) Vor knapp fünf Monaten fand die Bundestagswahl statt. Ich habe die Erststimmen-Einzelergebnisse der Direktkandidaten aller maßgeblich angetretenen Parteien der beiden Wahllokale (Brandenburgraum und Grundschule) sowie der Briefwahl für die Gemeinde Gosen-Neu Zittau zusammengestellt. Auffällig ist hier der gegenüber dem Bundes-, aber auch Landesdurchschnitt verdoppelte Stimmenanteil für den NPD-Direktkandidaten im Wahllokal Grundschule Neu Zittau. FDP und GRÜNE/B90 liegen zudem in allen hier aufgeführten Ergebnislisten der Wahllokale unter dessen Stimmenzahl.

Bundestagswahl 22.09.13, Erststimme Frankfurt (Oder) - Oder Spree:

- Wahllokal Gosen (Brandenburgraum, Storkower Straße)
1.284 Wahlberechtigte, 772 Wähler, 749 Gültige Stimmen
Stimmenzahl:
  • Patzelt, Martin (CDU): 245 = 32,71 % (gewählt)
  • Wendland, Lars (SPD): 203 = 27,10 % 
  • Nord, Thomas (DIE LINKE): 198  = 26,44 %
  • Hampel, Martin (PIRATEN): 37 = 4,94 %
  • Beier, Klaus (NPD): 37 = 4,94 %
  • Gleisenstein, Jörg: (GRÜNE/B90) 17 = 2,27 %
  • Offermann, Rolf (FDP): 12 = 1,60 %

- Wahllokal Neu Zittau (Grundschule, Berliner Straße)
1.163 Wahlberechtigte, 699 Wähler, 687 Gültige Stimmen
Stimmenzahl:
  • Patzelt, Martin (CDU): 214 = 31,15 % (gewählt)
  • Nord, Thomas (DIE LINKE): 179  = 26,06 %
  • Wendland, Lars (SPD): 168 = 24,45 %
  • Beier, Klaus (NPD) 62 = 9,02 %
  • Hampel, Martin (PIRATEN): 32 = 4,66 %
  • Gleisenstein, Jörg (GRÜNE/B90): 25 = 3,64 %
  • Offermann, Rolf (FDP): 7 = 1,02 %

- Briefwahl, Eingehend in Wahlbehörde (Amt Spreenhagen)
Die abgegebenen Stimmen stammen aus allen, dem Amt zugehörigen Gemeinden. Eine Unterscheidung nach Orten ist nicht aufgeführt:
-/- Wahlberechtigte, 637 Wähler, 624 Gültige Stimmen
Stimmenzahl:
  • Patzelt, Martin (CDU): 195 = 31,25 % (gewählt)
  • Nord, Thomas (DIE LINKE): 173  = 27,72 %
  • Wendland, Lars (SPD): 159 = 25,48 %
  • Gleisenstein, Jörg (GRÜNE/B90): 30 = 4,81 %
  • Beier, Klaus (NPD): 26 = 4,17 %
  • Hampel, Martin (PIRATEN): 24 = 3,85 %
  • Offermann, Rolf (FDP): 17 = 2,72 %

- Gesamtergebnis Landkreis Oder-Spree
199.341 Wahlberechtigte, 67,9% Wahlbeteiligung, 132.126 Gültige Stimmen
Stimmenzahl:  
  • Patzelt, Martin (CDU): 44.817 = 33,92 % (gewählt)
  • Nord, Thomas (DIE LINKE): 37.008  = 28,01 %
  • Wendland, Lars (SPD): 32.292 = 24,44 %
  • Beier, Klaus (NPD): 5.589 = 4,23 %
  • Gleisenstein, Jörg (GRÜNE/B90): 5.193 = 3,93 % 
  • Hampel, Martin (PIRATEN): 4.981 = 3,77 %
  • Offermann, Rolf (FDP): 2.246 = 1,70 %
Zahlenquelle: Wahlleiter Brandenburg 2013

Wann kommt Bus und Bahn? In Echtzeit

$
0
0
Frei skalierbare Karte mit allen 
Linien und Standorten der Fahrzeuge
Der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) stellt Live-Daten seiner für ihn im öffentlichen Nahverkehr der Region eingesetzten Fahrzeuge dem Internetnutzer zur Verfügung. 

So kann man bereits Online sehen, wo sich z.B. welcher Bus in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau und Erkner befindet. Zudem werden Liniennummer mit Verspätungen, aber auch Verfrühungen in Echtzeit auf einer Karte angezeigt. Zum VBB hier entlang.

Prall gefüllte März-Ausgabe des Kappstrom

$
0
0
Das März Heft des Kappstrom erscheint, wie gewohnt pünktlich, am 28. Februar 2014. Erhältlich an verschiedenen Verkaufsstellen und im Abonnement findet man in der neuen Ausgabe eine Vielzahl von Themen und Tipps. So ist dargestellt, was, wie und mit welcher Wählerstimmenzahl zur Kommunal- und Europawahl am 25. Mai 2014 die Bürger aufgerufen sind, ihr Votum abzugegen. Was es mit dem Ursprung des Müggelparks aus Sicht eines ehemaligen Bürgermeisters auf sich hat erfährt man ebenso, wie eine Erläuterung zur erneuten Anhörung betreffs der Einrichtung eines den gesamten Ortsteil Neu Zittau betreffenden Wasserschutgebietes.
Viewing all 551 articles
Browse latest View live