von André Organiska
Neu Zittau komplett betroffen
Gemäß erneuter Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder Spree findet für das geplante Wasserschutzgebiet eine erneute Anhörung statt. Auf Grund der bisherigen ersten Anhörung sei eine leichte Verlagerung des bisherigen Gebietes notwendig gewesen, so Landrat Manfred Zalenga in der Bekanntmachung vom 30.01.2014. Daher mache sich die Durchführung einer erneuten und damit zweiten Anhörung notwendig, so die Behörde. Betroffen ist sogut wie die gesamte bebaute Fläche des Ortsteiles Neu Zittau.
Einschränkungen in erheblichen Ausmaß
Die untere Wasserbehörde beabsichtigt mit diesem Verfahren der Festlegung von Wasserschutzgebieten den Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wasserfahrungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße des Wasserwerkes Erkner festzusetzen. Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt werden. Zudem sollen Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.
Tritt die Verordnung in Kraft, können in den betroffenen Gebieten keine neuen Wohnbaugebiete ausgewiesen werden, Landwirte dürfen kein Tierfutter zu Weidetieren bringen und Banken schätzen für Kreditierungen mit zukünftiger Unsicherheit bei Kosten- und Wertentwicklung. Zudem werden Baumaßnahmen an Straßen und Wegen weitaus teurer als bisher. Zu bauende Wannen unter den Bauwerken erhöhen die Summen beträchtlich.
Einwendungen
Vom 17.02.14 bis 17.03.14 kann in Ämtern und Behörden der Entwurf der Verordnung nebst den genauen Karten eingesehen werden. So sind während der Öffnungszeiten entsprechende Unterlagen unter anderem im Rathaus Erkner und im Amt Spreenhagen zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich kann laut Bekanntmachung des Landrates, eine Terminvereinbarung stattfinden. Die mündliche Anhörung findet am 17.04.14 um 16 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Erkner statt.
In der Auslegungsphase, sowie während der mündlichen Anhörung, kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 5 in 15848 Beeskow vorbringen. Vorgebrachte Bedenken und Anregungen sollen den Namen und genaue Anschrift der Person enthalten. Bei grundstücksbezogenen Darlegungen soll Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche angegeben werden.
Folgende Gemarkungen sind nun laut Anhörungsverfahren innerhalb der Gemeinde Gosen-Neu Zittau ganz oder teilweise betroffen:
Gemarkung Neu Zittau: Flur 1,2,3,4,5,6 und 7
Gemarkung Gosen: Flur 4
Zudem sind Flächen der Stadt Erkner und der Gemeinden Grünheide, Hartmannsdorf, Spreeau und Wernsdorf betroffen.
Weitere Abstimmungsrunden
Die aktuell erneut notwendig gewordene Anhörung stellt einen weitereren Schritt im Verfahren zur Festlegung dar. Vor dem rechtskräftigen Bescheid gäbe es noch mehrere Abstimmungsrunden in den Ämtern und auf landespolitischem Parkett, wie Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden Parkett, so der Steffen Bohl, zuständiger Sachbearbeiter im Umweltministerium.